Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO

0. Abschluss dieses Vertrags

Dieser Vertrag wird im Rahmen des WhatsApp-Onboardings durch ausdrückliche Bestätigung des Auftraggebers in elektronischem Format geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO); die Bestätigung wird protokolliert.

1. Vertragsparteien

Auftraggeber (Verantwortlicher): der den Dienst nutzende Handwerksbetrieb (nachfolgend „Auftraggeber").

Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter):
Jonathan Liese
Zülpicher Straße 230, 50937 Köln, Deutschland
E-Mail: datenschutz@meistroo.de
(nachfolgend „meistroo")

2. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

meistroo verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers ausschließlich zur Erbringung des Dienstes: Dokumentation von Aufträgen, Erfassung von Arbeitszeiten und Material, Erstellung von Aufmaßen, Angeboten und Rechnungen sowie Kommunikation mit dem Auftraggeber über WhatsApp und das Dashboard. Die Verarbeitung erfolgt automatisiert unter Einsatz KI-gestützter Transkription und Textverarbeitung; die Entscheidung über die Verwendung der erzeugten Entwürfe trifft der Auftraggeber.

3. Art der Daten und Kategorien betroffener Personen

Kategorien betroffener Personen: Kunden des Auftraggebers sowie ggf. deren Ansprechpartner.

Art der personenbezogenen Daten:

4. Dauer der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Nutzungsverhältnisses. Nach dessen Beendigung gilt Ziffer 11.

5. Weisungsgebundenheit

meistroo verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, einschließlich der bestimmungsgemäßen Nutzung des Dienstes; dies gilt auch für Übermittlungen in ein Drittland im Rahmen der in Ziffer 8 genannten Unterauftragsverarbeiter. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken findet nicht statt. Hält meistroo eine Weisung für rechtswidrig, informiert es den Auftraggeber.

5a. Verantwortung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher allein zuständig für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten seiner Kunden, insbesondere für das Bestehen einer Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO), die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber seinen Kunden (Art. 13, 14 DSGVO) und die Zulässigkeit hochgeladener Fotos, auf denen Personen erkennbar sind (gegenüber eigenen Mitarbeitern insbesondere § 26 BDSG).

(2) Im Innenverhältnis stellt der Auftraggeber meistroo von Ansprüchen Dritter frei, soweit deren Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegt (etwa eine fehlende Rechtsgrundlage für die eingegebenen Kundendaten). Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt; dieser Absatz regelt nur den internen Ausgleich.

6. Vertraulichkeit

meistroo und alle zur Verarbeitung befugten Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29, Art. 32 Abs. 4 DSGVO).

7. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

meistroo trifft die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen.

8. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz der in der Datenschutzerklärung, Abschnitt 4 genannten Unterauftragsverarbeiter zu. meistroo schließt mit diesen Verträge mit Datenschutzpflichten, die den hier vereinbarten entsprechen. Setzt ein Unterauftragsverarbeiter seinerseits weitere Unterauftragsverarbeiter ein (etwa Meta im Rahmen der WhatsApp-Zustellung über 360dialog), verpflichtet er diese auf gleichwertige Datenschutzpflichten. Beabsichtigte Änderungen (Hinzuziehung oder Ersetzung) teilt meistroo dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden per E-Mail oder über den Dienst mit; der Auftraggeber kann innerhalb dieser Frist aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen Einwendungen erheben. Wird keine einvernehmliche Lösung gefunden, kann jede Partei das Nutzungsverhältnis beenden.

9. Unterstützung des Auftraggebers

meistroo unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des Möglichen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12–23 DSGVO) sowie bei den Pflichten aus Art. 32–36 DSGVO. Der Dienst stellt hierfür Funktionen zur Auskunft, zum Datenexport und zur Löschung bereit.

10. Meldung von Datenschutzverletzungen

meistroo meldet dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich nach Kenntniserlangung, damit dieser seinen Meldepflichten (Art. 33, 34 DSGVO) nachkommen kann.

11. Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses löscht meistroo die verarbeiteten Daten oder gibt sie nach Wahl des Auftraggebers zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht (z. B. § 147 AO für Rechnungen) entgegensteht. Ohne abweichende Wahl innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung werden die Daten gelöscht. Aufbewahrungspflichtige Daten werden gesperrt und nach Fristablauf gelöscht.

12. Nachweise und Kontrollrechte

meistroo stellt dem Auftraggeber die zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO).

13. Haftung und Schlussbestimmungen

Im Verhältnis der Parteien zueinander gilt die Haftungsregelung der Nutzungsbedingungen; die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

Anlage 1 — Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Vertraulichkeit

Integrität

Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

Dieser AVV-Entwurf wird vor dem öffentlichen Launch anwaltlich geprüft und ist bei Erstnutzung ausdrücklich zu vereinbaren.